Internet-Bestellung:
Wird Ware im Internet über unseren Shop
bestellt, geht der Kunde einen rechtsgültigen Vertrag ein, sobald er nach
Überprüfung seiner Daten den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ betätigt.
Eine Auftragsbestätigung
wird automatisch generiert und dem Kunden per E-Mail zugeschickt. Die
Bestellung erfolgt unmittelbar beim Hersteller.
Nach Zahlungseingang der
Anzahlung, erfolgt die Produktionsfreigabe im Werk.
Falls eine Änderung einer
Position gewünscht wird und zeitlich noch möglich ist, ist folgendes zu
beachten. Änderung einer aufgegebenen Bestellung ist verbunden mit
Bearbeitungsgebühren von 150€. Mit der Bestellung einer
Anlage bei der Firma Volkspergola, erlaubt uns der Kunde, die Registrierung in
der Firmenreferenzliste.
Zahlungsbedingungen:Mit der Bestellung ohne Montage wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes (brutto) fällig. Der Restbetrag für das Material, muss bei Bekanntgabe der Lieferung überwiesen werden. Bei Bestellungen mit Montage wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes (brutto) fällig. Der Restbetrag, bis auf 10% der Montagekosten, muss bei Bekanntgabe der Lieferung überwiesen werden. Die restlichen Montagekosten müssen bei Übergabe (durch den Monteur / Montageleiter) erfolgen bzw. nachgewiesen werden. Ohne Zahlungsnachweis kann die Ware nicht entladen werden.
Bei Auswahl „Ich zahle den gesamten Betrag“ erhalten Sie 1% Skonto. Die Gesamtsumme ist bis zum, in der Auftragsbestätigung, aufgeführten Datum zu zahlen. Wir akzeptieren Vorkasse, und Online-Überweisung. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt bei Mängeln oder einer Reklamation mit eigenen Ansprüchen gegenüber Zahlungsansprüchen von Triumph-Zaun aufzurechnen, soweit diese nicht von Triumph-Zaun anerkannt wurden. Berechtigte Reklamationen werden nach vollständiger Zahlung bearbeitet.
Lieferung:
Die Lieferung erfolgt in 8 bis max. 20 Wochen
nach Eingang der Anzahlung.
Wird die bestellte Ware- aus
welchen Gründen auch immer- nicht abgenommen, fallen ab der einundzwanzigsten Woche,
ab Bestellung (wenn nicht anders vertraglich vereinbart), wöchentliche
Lagergebühren in Höhe von 98,- € Brutto an!
Drei bis vier Tage vor der
Lieferung wird der Kunde über das Datum und die voraussichtliche Uhrzeit der Lieferung
informiert.
Sollte der Liefertermin aus
welchen Gründen auch immer vom Kunden kurzfristig abgesagt werden, so wird dem
Kunden eine Aufwandspausche in Höhe von 490,- € Brutto berechnet.
Ein festgelegter
Liefertermin kann durch höhere Gewalt bis zu max. 7 Werktagen verschoben
werden.
Der Kunde wird davon
umgehend in Kenntnis gesetzt.
Die Lieferung erfolgt zur
angegebenen Lieferadresse des Kunden.
Die bestellten Waren ohne
Montage werden mit Unterstützung des LKW-Fahrers, durch den Empfänger entladen
und bis maximal 5 Meter auf das Grundstück der genannten Lieferadresse gebracht.
Die Entsorgung vom
Verpackungsmaterial geht zu Lasten der Bauherrschaft.
Der Lieferant und die Firma
Volkspergola übernehmen nach der Entladung keine Haftung bei Diebstahl.
Bei der Lieferung von
Terrassendächern mit bestellter Montage, liefern wir mit unserm Team und
kümmern uns um die Entladung.
Bei der Lieferung von
Terrassendächern ohne Montage, muss ein Kran, Gabelstapler oder ähnliches
Hilfsgerät zur Verfügung gestellt werden. Der Liefertermin ist nicht
immer der Montagebeginn.
Ein eventueller
Montagetermin wird separat mit dem Kunden vereinbart.
Das Material ist sofort auf
Vollzähligkeit und offensichtliche Transportschäden zu prüfen.
Im Fall, dass das Material
unvollständig ist oder einen Transportschaden aufweist, ist dies schriftlich
vom Fahrer und Empfänger auf dem Lieferschein zu vermerken und innerhalb 24
Stunden, bei verdeckten Schäden, innerhalb 48 Stunden nach Lieferung bei uns
per Mail zu melden.
Eine spätere Reklamation ist
ausgeschlossen.
Betriebsferien:
Die Firma Volkspergola, hat in den Ferien des
jeweils laufenden Jahres Betriebsferien. Davon betroffen sind die Abteilungen
der Logistik (Lieferungen) und der Montage.
Während der Betriebsferien
kann es zu Verzögerungen in der Lieferabfolge sowie den Montagetermin kommen.
Diese sind wie Feiertage in
der Berechnung der aufgeführten Lieferzeiten nicht zu berücksichtigen und
können sich um diese entsprechend verlängern.
Der Verkauf und dessen
Beratung, stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Montage:
Bei Montagebeginn stellt der Kunde einen
Stromanschluss und einen Wasserzugang unentgeltlich zu Verfügung.
Sind elektrische Antriebe
oder Zubehör im Auftrag vorhanden, werden notwendige Kabel zum Bereich der
Pergola bzw. zu den Antrieben vom Auftraggeber oder einer von Ihm beauftragten
Firma verlegt.
Zur
Montageleistung gehören:
1. Aufschrauben aller Pfosten auf den bauseits
erstellten Fundamenten.
2. Montage aller Teile, die zu einem
Terrassendach wie im Auftrag beschrieben sind.
3. Einstellung Dach/Antriebe/senkrechte
Markisen/ bzw. Ausrichtung und gegebenenfalls elektrischer Anschluss.
4. Anschluss aller elektrischen Komponenten im
Bereich des Terrassendaches von der Firma Volkspergola, sofern diese im Auftrag
enthalten sind.
Es werden weder elektrische
Fremdfabrikate angeschlossen (z. Bsp. Antriebe, Steuerungen. Module) noch vom
Kunden bereitgestellte Zusatz Komponente montiert!
Der Anschluss der
elektrischen Leitungen findet ausschließlich im Bereich der Terrassenanlage und
nicht im Hausinneren statt.
5. Verlege- oder Anpassungsarbeiten von Terrassenplatten
jeglicher Art sind kein Bestandteil der Montage.
6. Die angebotene Montage der Pergola, ist
ausschließlich für Terrassen im Erdgeschossbereich kalkuliert. (Keine Balkone
oder Terrassen ab dem 1. OG)
7. Für die Montage auf Balkonen und Terrassen ab
dem 1. OG und höher, sind separate Angebote einzufordern.
8. Baugenehmigungen, Bauanzeigen, Krandienste,
Straßensperren oder ähnliches sind bauseits zu klären und zu stellen.
Der Verkäufer übernimmt –
außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – keine Haftung für Sach- und
Vermögensschäden, die bei der Montage entstehen.
Hierzu zählen
insbesondere:
Beschädigungen von Wandputzen, Leitungen bzw.
Wasser- und Fallrohren, wenn der Kunde keine Leitungspläne (§ 5 Abs. 2) zur
Verfügung gestellt hat. Beschädigungen: wie Bruch, Riss, Verschmutzungen
und/oder Undichtigkeit, auf und an bauseitigen Erzeugnissen, wie Garagen,
Mauerwerken, Sockeln, Bodenplatten, Terrassenplatten.
Wir erlauben
uns bei freistehende Terrassenüberdachungen, die vom Kunden nah an einer
Hauswand geplant sind, einen angemessenen Abstand zur Hausfassade herzustellen.
Der dadurch entstehende Lichtspalt ist bei Bedarf bauseits durch eine Fachfirma
( z.B. Dachdecker, Metallbauer ) oder vom Kunden selbst zu verschließen.
Fertigstellung und Übergabe:
Zum Montagetermin erfolgt die Fertigstellung und
damit die Übergabe der Anlage, mit gleichzeitiger Bezahlung des Montagebetrages
in bar oder per Überweisungsbeleg.
Der Auftraggeber ist
verpflichtet bei dieser Übergabe anwesend zu sein, da die Bedienung vom
Montagemitarbeiter erklärt wird und eventuelle Beanstandungen geltend gemacht
werden können.
Sollte der Auftraggeber
diesen Termin nicht wahrnehmen können, kann die Pergola nicht betriebsbereit übergeben werden.
Der Auftraggeber hat
ansonsten die Möglichkeit, alle wichtigen Informationen aus der Anleitung zu
entnehmen.
Bei berechtigten Mängeln und
Beanstandungen steht uns das Recht zu, den beanstandeten Gegenstand (auch
mehrmals) nachzubessern, Ersatz zu liefern oder zur Gutschrift zurückzunehmen.
Optische Mängel werden nach
DIN Norm beurteilt, wonach alle Mängel mit unbewaffnetem Auge aus 3 Meter
Entfernung bewertet werden.
Begutachtung:
Wir
empfehlen Ihnen eine Fach-und Sachgerechte Montage nach Herstellervorgabe für
Ihre Terrassenüberdachung. Sollte eine Inbetriebnahme nicht möglich sein,
können Sie über uns eine Begutachtung bei Ihnen vor Ort beauftragen. Nach
Eingang der Zahlung werden wir mit Ihnen ein Termin vereinbaren.
Garantie:
Die Firma Volkspergola gewährt den Kunden der
ausgewählten Sonnenschutzprodukten und deren Komponenten, auf sämtliche Teile,
der in der am Ende dieser Garantie Bedingungen aufgeführten Produktauflistung
genannten Produkte, eine Garantie von bis zu 5 Jahren*.
Der Garantieanspruch bezieht
sich allein auf solche Mängel, die nachweislich auf einen Material-,
Konstruktions- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
Hierbei handelt es sich um
eine Beschaffenheitsgarantie.
Soweit die Garantie den
Abschluss und die Durchführung eines Wartungsvertrages voraussetzt, ist dieses
ebenso der Produktauflistung zu entnehmen.
Räumlich wird die Garantie
beschränkt, auf den Gebrauch des Kaufgegenstandes in der Bundesrepublik
Deutschland und in Österreich.
- 60 Monate: Auf Konstruktion, Lack, mechanische Elemente, Verbindungselemente und Gewebe (Opatex/Soltis/Copaco).
- 24 Monate: Auf ZIP-Rollos, Somfy-Antriebe, Teleco-Automatik, Linak-Motoren und Radiostrahler.
- 36 Monate: Auf LED-Spots.
Garantie Voraussetzungen:
Der Garantieanspruch beginnt mit der Anlieferung
der Pergola beim Endkunden.
Garantie Leistungen werden jedoch nur dann erbracht, wenn folgende Voraussetzungen
erfüllt sind:
1. Der Kunde muss Verbraucher sein. Dies ist
jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der
weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
2. Die Überprüfung der Pergola gemäß
Produktauflistung auf Mängel durch den Endkunden nach der Anlieferung. Bei
sichtbaren Mängeln oder Mängel bei der Prüfung der Funktionsfähigkeit, sind
diese unverzüglich bis spätestens innerhalb von 48 Stunden ab Lieferdatum zu
melden.
3. Ordnungsgemäße Montage einschließlich der
Überprüfung der bauspezifischen Verhältnisse vor Ort.
4. Im Schadensfall hat eine unverzügliche
Schadensmeldung des Kunden an die Firma Volkspergola in Textform zu erfolgen
(z.B. per Post, Telefax oder per E-Mail).
Eine telefonische
Schadensmeldung ist nicht ausreichend.
Der Hersteller behält sich
das gesetzlich vorgesehene Recht zur Nachbesserung vor.
Bevor andere
Abhilfemaßnahmen möglich sind, sind 3 Nachbesserungsversuche zulässig.
Die Mängelbeseitigung in der
Garantie z.B. durch eine Reparatur oder einer Ersatzlieferung, verlängert die
ursprüngliche Garantiezeit nicht.
Die Garantie Leistung
fehlerhafter Teile, auf die sich die Garantie Leistung des Herstellers bezieht, wird
nach Wahl von der Firma Volkspergola, nach Möglichkeit repariert oder ersetzt.
Ersatz erfolgt nur gegen
Rückgabe der ausgetauschten Teile, die in das Eigentum von der Firma
Volkspergola übergehen.
Die Behebung
garantiepflichtiger Mängel erfolgt ohne jede Berechnung.
Bei Ausschluss der Garantie
und Gewährleistung, sind Ersatzteile sowie Montageleistungen kostenpflichtig.
Erlöschen der
Garantie
Der Garantieanspruch erlischt bei Einbau fremder
Ersatzteile oder nach Reparaturen, die nicht von der Firma Volkspergola oder
des Pergola-Herstellers selbst durchgeführt wurden.
Garantie und gesetzliche Gewährleistung
Diese Herstellergarantie gilt neben der
gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistung, die Firma Volkspergola dem
Kunden als Verkäufer gewährt.
Bewertungen, Beschreibungen, Öffentliche
Meinung.
Die Firma Volkspergola weist ausdrücklich darauf
hin, dass wir uns jegliche öffentliche Meinungsäußerung, egal ob positiv oder
negativ, auf öffentlichen Portalen verbieten.
Unsachliche Werturteile und
unwahre Tatsachenbehauptungen, können das allgemeine Persönlichkeitsrecht des
Betroffenen verletzen.
Dieses ist grundrechtlich
durch Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG geschützt.
Darüber hinaus können
Bewertungen das Recht des Betroffenen, am eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb verletzen.
Dieses umfasst unter anderem
den Kundenstamm eines Unternehmens und ist durch § 823 Abs. 1 BGB geschützt.
Rufschädigende Bewertungen
können den Gewerbebetrieb des Betroffenen empfindlich schädigen, so dass auch
hier Ansprüche des Betroffenen bestehen können.
Neben dem Anspruch auf
Unterlassung und Beseitigung kann auch ein Schadensersatzanspruch gegen den
Bewertenden bestehen, welcher sich bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
aus § 823 Abs. 1, § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 185 ff StGB ergibt.
Der Geschäftspartner
akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Geschäftsgebaren in
diesem Sinne.
Sollte dieses Verletzt
werden, können Vertragsstrafen bis zu 5000,- € verhängt und eine Klage auf
Schadensersatz gestellt werden.
Betrieb:
Der Betreiber ist für den sicheren Betrieb der
Anlage verantwortlich.
Deshalb empfehlen wie Ihne eine regelmäßige Reinigung und Pflege der Pergola.
Kündigung, Storno eines Auftrages:
Da es sich bei den Produkten von der Firma
Volkspergola um keine Standardwaren handelt, gibt es kein Widerrufsrecht vom
Vertrag. Alle bestellten Waren werden speziell nach Maß, Farbe, Stoff- Auswahl
und Ausstattung, also auf „Kundenwunsch“ angefertigt und passen folglich auch
in kein anderes Bauvorhaben!
Bei Nichtabnahme der Ware
wird eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 50 % des vereinbarten
Warenwertes festgelegt.
Streitbeilegung:
Die Firma Volkspergola ist weder bereit noch
verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB)
teilzunehmen. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung zur Verfügung, die Sie unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
"Gerichtsstandklausel nach § 38 Abs. 1
ZPO
Ist der Vertragspartner von der Firma
Volkspergola ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist 15834 Rangsdorf Gerichtsstand für
sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis